Rückruf: NISSAN CUBE — Bersten des Airbags bei unfallbedingter Auslösung.
NISSAN CUBE wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Bersten des Airbags bei unfallbedingter Auslösung. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: R26A1. Veröffentlicht am 19. Juni 2026.
Gefahr: Verletzungsgefahr
Fehler im Schweißprozess des Gasgenerators führt bei Airbagsauslösung zum Bersten der Gasgeneratorhülle.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Bersten des Airbags bei unfallbedingter Auslösung.
Betroffenes Produkt
- Produkt
- CUBE
- Hersteller
- NISSAN
- Rückrufcode des Herstellers
- Rückrufcode des Herstellers: R26A1
- Betroffener Produktionszeitraum
- Produktionszeitraum: 10.10.2008 bis 25.09.2010
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 16456R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 5978
Was tun? Gerät stilllegen und Charge prüfen
- Die Meldung betrifft die oben genannte Charge oder Modellnummer. Andere Baureihen sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
- Beschädigte Teile nicht selbst tauschen. Hersteller liefern bei Rückrufen in der Regel kostenlos Ersatz oder nehmen das Gerät zurück.
- Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos und Kaufbeleg behalten. Beides wird für Ansprüche gegen den Hersteller gebraucht.
Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts
- Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
- Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
- Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.
Empfehlung im Originaltext
N/A Überprüfung und ggf. Austausch des Airbags.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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