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RückrufRückstände Veröffentlicht: 14. November 2025

Rückruf: NEBURORA Luftballons — Chemikalie

NEBURORA Luftballons wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 14. November 2025.

Gefahr: Rückstände

Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an Nitrosaminen frei (gemessener Gesamtwert: 0,48 mg/kg) und nitrosierbare Stoffe (Messwert: 1,81 mg/kg), die Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs durch Einnahme oder dermale Exposition verursachen. Ein Kind könnte ihnen ausgesetzt sein, wenn es das Produkt berührt oder in den Mund nimmt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-12.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Betroffenes Produkt

Produkt
Luftballons
Marke
NEBURORA
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: F2008NBWJB-HeiJinS-SL Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Spielzeug

Angaben der Behörde

Gold, schwarz und weiß Ballons. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B0CCJDSJYB).

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 31/07/2025Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 01/08/2025

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03978/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096497

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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