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RückrufRückstände Veröffentlicht: 14. November 2025

Rückruf: Luftballons — Chemikalie

Luftballons wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Betroffen ist die Charge S0003157. Veröffentlicht am 14. November 2025.

Gefahr: Rückstände

Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (Messwert: 1,27 mg/kg), die Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs durch Einnahme oder dermale Exposition verursachen. Ein Kind könnte ihnen ausgesetzt sein, wenn es das Produkt berührt oder in den Mund nimmt. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-12.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Betroffenes Produkt

Produkt
Luftballons
Charge oder Losnummer
S0003157
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: ROQT, SanQiu Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Spielzeug

Angaben der Behörde

Ballons in verschiedenen Farben mit aufgedruckten Smiley-Gesichtern. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B09W9GXCKB).

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Erstattung läuft über den Händler

  • Geld zurück gibt die Filiale, in der gekauft wurde. Umtausch gegen ein gleichwertiges Produkt ist ebenso möglich, wenn das lieber ist.
  • Verweigert ein Markt die Rücknahme, hilft der Hinweis auf die amtliche Meldung — die Filialleitung kennt den Vorgang in der Regel über die Zentrale.
  • Bei Online-Käufen läuft die Abwicklung über den Kundenservice des Shops. Rückporto trägt in diesem Fall der Verkäufer, weil der Mangel von ihm kommt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 31/07/2025

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03977/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096481

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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