1. Start
  2. Fahrzeuge
  3. Rückruf: Mercedes-Benz CLA-Klasse — Feuer, Verletzungen
RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 28. November 2025

Rückruf: Mercedes-Benz CLA-Klasse — Feuer, Verletzungen

Mercedes-Benz CLA-Klasse wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Feuer, Verletzungen. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 18.04.2024 - 06.10.2025. Veröffentlicht am 28. November 2025.

Gefahr: Brandgefahr

Der Kabelbaum in der Nähe der D-Säule kann durch benachbarte Bauteile beschädigt werden. Dies kann die Fenstertasche deaktivieren und den Insassenschutz bei einem Absturz reduzieren. Der Schaden kann auch den elektrischen Widerstand erhöhen und einen potenziellen Hotspot und ein mögliches Brandrisiko schaffen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Feuer, Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
CLA-Klasse
Hersteller
Mercedes-Benz
Betroffener Produktionszeitraum
18.04.2024 - 06.10.2025
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: e1*2018/858*00500*00-*01 (MMCLAE) Rückrufcode: 9193004 Herkunftsland: Deutschland
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Personenkraftwagen.

Was tun? Nicht weiter laden, nicht unbeaufsichtigt betreiben

  • Geräte mit Akku vom Strom nehmen und draußen oder auf nicht brennbarem Untergrund abstellen, bis die Rückgabe geklärt ist. Ein beschädigter Lithium-Akku zündet ohne Vorwarnung.
  • Verformte, warme oder aufgeblähte Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern zum Wertstoffhof. Dort gibt es Behälter dafür.
  • Bei Fahrzeugen heißt die Anweisung des Herstellers häufig: nicht in der Garage und nicht in der Tiefgarage parken, bis die Werkstatt den Rückruf abgearbeitet hat. Steht das unten im Originaltext, gilt es wörtlich.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/04170/25 (meldendes Land: Deutschland)
Kontakt für Verbraucher
https://www.mercedes-benz.de/passengercars/services/recall.html
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096852

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen