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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 14. November 2025

Rückruf: Mercedes-Benz A-Class, B-Class, CLA-Class — Verletzungen

Mercedes-Benz A-Class, B-Class, CLA-Class wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 03.06.2025 - 03.07.2025. Veröffentlicht am 14. November 2025.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Eine Unterlegscheibe für die vorderen Sicherheitsgurte entspricht möglicherweise nicht den Spezifikationen und kann den Belastungen nicht standhalten. Im Falle eines Unfalls könnte der Rückhalteeffekt unvollständig sein und das Verletzungsrisiko erhöhen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
A-Class, B-Class, CLA-Class
Hersteller
Mercedes-Benz
Betroffener Produktionszeitraum
03.06.2025 - 03.07.2025
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: F2A, F2CLA, F2B, e1*2007/46*1829*24, e1*2007/46*1912*24, e1*2007/46*1909*29 Rückrufcode: 9190021, 9190022 Herkunftsland: Deutschland
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Personenkraftwagen.

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03986/25 (meldendes Land: Deutschland)
Kontakt für Verbraucher
https://www.mercedes-benz.de/passengercars/services/recall.html
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096668

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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