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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 8. Mai 2026

Rückruf: Mercedes-Benz Actros, eActros — Verletzungen

Mercedes-Benz Actros, eActros wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 13.1.2023 to 23.12.2025. Veröffentlicht am 8. Mai 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Einige werkseitig montierte Michelin-Reifen (Modelle X MULTI Z und X LINE ENERGY Z, Größe 355/50 R 22.5) können einen Riss entlang der Seitenwand entwickeln, der sich mit dem Gebrauch verschlechtert. Dieser Defekt kann zu einem plötzlichen Luftdruckverlust während der Fahrt führen, wodurch das Fahrzeug instabil und schwieriger zu kontrollieren ist. Dadurch besteht die Gefahr von Unfällen, die zu schweren Verletzungen des Fahrers, der Fahrgäste oder anderer Verkehrsteilnehmer führen können. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
Actros, eActros
Hersteller
Mercedes-Benz
Betroffener Produktionszeitraum
13.1.2023 to 23.12.2025
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: 963-0-A, 963-4-A, 963-0-C, 963-4-D, 963-4-C, e1*2018/858*00039*00-*10, e1*2018/858*00040*00-*10, e1*2018/858*00045*00-*11, e1*2018/858*00046*00-*10, e1*2018/858*00047*00-*10 Rückrufcode: MICHELIN26 Herkunftsland: Deutschland
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

LKW

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf des Produkts von gewerblichen NutzernDatum des Inkrafttretens: 23/04/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/01320/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098793

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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