Medizinprodukte: Risiko eines vorübergehenden Geräte-Lock-outs bei fehlerhaft initialisierter Echtzeituhr (RTC)
Für Risiko eines vorübergehenden Geräte-Lock-outs bei fehlerhaft Risiko eines vorübergehenden Geräte-Lock-outs bei fehlerhaft… liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Medizinprodukte. Veröffentlicht am 25. September 2026.
Gefahr: Technischer Defekt
Ein Bauteil fällt aus oder arbeitet anders als vorgeschrieben.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Medizinprodukte
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Risiko eines vorübergehenden Geräte-Lock-outs bei fehlerhaft initialisierter Echtzeituhr (RTC)
- Marke
- Risiko eines vorübergehenden Geräte-Lock-outs bei fehlerhaft
- Kategorie
- Bedarfsgegenstände
Angaben der Behörde
Das BfArM informiert über eine fehlerhafte Initialisierung der Echtzeituhr (Real-Time Clock, RTC) bei bestimmten sondenlosen Herzschrittmachern vom Typ Micra™ und über die daraus resultierende Möglichkeit eines vorübergehenden Geräte-Lock-outs.
Was tun? Betroffen oder nicht? Das klärt die Nummer
- Maßgeblich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Marke und Modell allein sagen wenig, weil Rückrufe meist an einem Produktionszeitraum hängen.
- Die Werkstatt oder der Herstellerservice sieht anhand der FIN in Sekunden, ob die Maßnahme offen ist. Die KBA-Referenznummer von dieser Seite beschleunigt die Auskunft.
- Gebrauchtwagen aus privater Hand sind der häufigste Fall eines verpassten Rückrufbriefs. Bei einem Fahrzeug, das die Hand gewechselt hat, lohnt die Abfrage besonders.
Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert
- Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
- Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
- Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.
Quelle
- Veröffentlicht von
- BfArM — Risikoinformationen zu Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Zuständig
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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