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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 29. August 2025

Rückruf: HomdMarket Graviermaschine, mit 8*8 cm Arbeitsbereich für Anfänger — Sehschaden

HomdMarket Graviermaschine, mit 8*8 cm Arbeitsbereich für Anfänger wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Sehschaden. Veröffentlicht am 29. August 2025.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Es fehlt ein (ausreichender) Schutz vor reflektierter oder gestreuter Strahlung, was dazu führen kann, dass Benutzer unbeabsichtigt Strahlung ausgesetzt sind und folglich gesundheitliche Schäden erleiden. Darüber hinaus kann die Sicherheit des Produkts aufgrund unzureichender Informationen über Wellenlänge, Leistung und Strahlenschutz nicht gewährleistet werden. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Maschinenrichtlinie noch der europäischen Norm EN 60825-1.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Sehschaden

Betroffenes Produkt

Produkt
Graviermaschine, mit 8*8 cm Arbeitsbereich für Anfänger
Marke
HomdMarket
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: K4 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

Lasergravurmaschine. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B0DNW1Q1W6).

Was tun? Gerät stilllegen und Charge prüfen

  • Die Meldung betrifft die oben genannte Charge oder Modellnummer. Andere Baureihen sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
  • Beschädigte Teile nicht selbst tauschen. Hersteller liefern bei Rückrufen in der Regel kostenlos Ersatz oder nehmen das Gerät zurück.
  • Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos und Kaufbeleg behalten. Beides wird für Ansprüche gegen den Hersteller gebraucht.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: UnbekanntArt des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Zerstörung des ProduktsDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03109/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10095720

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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