Rückruf: Hamadeen Food Hamol Baby Powder, 125 Gramm — Gesundheitsschädliche Substanz Sonstige Gründe
Hamadeen Food Hamol Baby Powder, 125 Gramm wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz Sonstige Gründe. Betroffen ist die Charge 889203035233. Verkauft wurde die Ware in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Veröffentlicht am 13. November 2025.
Gefahr: Rückstände
Wird das Puder eingeatmet, kann es die Atemwege reizen und Husten oder Atembeschwerden auslösen.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz Sonstige Gründe
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Hamol Baby Powder, 125 Gramm
- Marke
- Hamadeen Food
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- Inverkehrbringer: Hamadeen Food GmbH, Vierlander Straße 13, 21502 Geesthacht
- Charge oder Losnummer
- 889203035233
- Mindestens haltbar bis
- 15.05.2028
- Verpackung
- 125 Gramm
- Kategorie
- Baby und Kind
- Verkauft in
- Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
- Vertrieb über
- diverse Einzelhändler
Angaben der Behörde
In dem Produkt wurde eine nicht zulässige Verunreinigung mit den Schwermetall Cadmium festgestellt. Zudem ist die Kennzeichnung fehlerhaft. Es fehlt unter anderem ein Hinweis für den Verbraucher bezüglich der Anwendung des Produktes. Aufgrund des Produktbestandteils Talkum ist das pulverförmige Produkt bei der Anwendung „von Nase und Mund des Kindes fernzuhalten“.
Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik
- Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
- Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
- Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.
Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht
- Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
- Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
- Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.
Empfehlung im Originaltext
Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihrer Einkaufsstätte zurückgeben.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Schleswig-Holstein
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2025/11_N
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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