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ProduktwarnungVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 30. Januar 2026

Produktwarnung: Baby Sling — Verletzungen

Für Baby Sling liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Veröffentlicht am 30. Januar 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Aufgrund der unzureichenden Befestigungsfähigkeit der Schlinge ist die Unterstützung nicht ausreichend und das Baby kann ausrutschen, fallen und schwere Verletzungen erleiden. Dieses Produkt entspricht weder der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit noch der europäischen Norm 16512.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
Baby Sling
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: Y1590 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Baby und Kind

Angaben der Behörde

Zweiteiliges Tragetuch ohne integrierte Beinöffnungen, außen schwarz, mit stoffähnlichem Netzstoff und teils weiß gepolsterten Einsätzen. Produkt, das online verkauft wird, insbesondere über AliExpress (eindeutige Kennungen: 005007565256736-12000041320277361).

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: DistributorMaßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-MarktplatzDatum des Inkrafttretens: 09/01/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00242/26 (meldendes Land: Deutschland)

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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