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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 30. Januar 2026

Rückruf: GOODYEAR KMAX D GEN2 295/80R22.5 152/148M — plötzlicher Luftverlust

GOODYEAR GOODYEAR KMAX D GEN2 295/80R22.5 152/148M wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: plötzlicher Luftverlust. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: -. Veröffentlicht am 30. Januar 2026.

Gefahr: Technischer Defekt

Ein zu dünner Liner im Reifen kann zu einem Luftverlust und in der Folge zu einem Verlust über die Fahrzeugkontrolle führen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: plötzlicher Luftverlust

Betroffenes Produkt

Produkt
GOODYEAR KMAX D GEN2 295/80R22.5 152/148M
Hersteller
GOODYEAR
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: -
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 22.09.2025 bis 12.10.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15785R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: Reifen für schwere Nutzfahrzeuge (C3) Potenziell betroffene Fahrzeuge: 423

Was tun? Werkstatttermin machen, Rückruf ist kostenlos

  • Der Hersteller trägt die Kosten für Prüfung und Instandsetzung. Angeschrieben wird in der Regel der eingetragene Halter; ohne Brief geht es auch über jede Vertragswerkstatt mit der Referenznummer oben.
  • Bis dahin auf das Verhalten achten, das die Meldung beschreibt. Wird ein Ausfall der Bremse, der Lenkung oder des Antriebs genannt, ist das kein Fall für "demnächst mal".
  • Wer den Rückruf ignoriert, riskiert bei der Hauptuntersuchung Ärger: unerledigte sicherheitsrelevante Rückrufe kann das Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Betriebsuntersagung verfolgen.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Austausch der Reifen.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Hersteller.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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