Rückruf: GOODYEAR EAGLE F1 SUPERSPORT — Reifenschaden
GOODYEAR EAGLE F1 SUPERSPORT wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Reifenschaden. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: ohne. Veröffentlicht am 12. November 2024.
Gefahr: Technischer Defekt
Abweichungen in der Fertigung können zu einer Profilverformung und zur Ablösung der Lauffläche führen.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Reifenschaden
Betroffenes Produkt
- Produkt
- EAGLE F1 SUPERSPORT
- Hersteller
- GOODYEAR
- Rückrufcode des Herstellers
- Rückrufcode des Herstellers: ohne
- Betroffener Produktionszeitraum
- Produktionszeitraum: 24.03.2024 bis 30.03.2024
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 14278R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: EAGLE F1 SUPERSPORT 295/30ZR22 (103Y) und 315/30ZR22 (107Y) Potenziell betroffene Fahrzeuge: 46
Was tun? Betroffen oder nicht? Das klärt die Nummer
- Maßgeblich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Marke und Modell allein sagen wenig, weil Rückrufe meist an einem Produktionszeitraum hängen.
- Die Werkstatt oder der Herstellerservice sieht anhand der FIN in Sekunden, ob die Maßnahme offen ist. Die KBA-Referenznummer von dieser Seite beschleunigt die Auskunft.
- Gebrauchtwagen aus privater Hand sind der häufigste Fall eines verpassten Rückrufbriefs. Bei einem Fahrzeug, das die Hand gewechselt hat, lohnt die Abfrage besonders.
Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts
- Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
- Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
- Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.
Empfehlung im Originaltext
N/A Austausch der Reifen.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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