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RückrufRückstände Veröffentlicht: 21. Juli 2026 Aktualisiert: 23. Juli 2026

Rückruf: Fox Retail Black Rose Kali Mehandi (gelbe Verpackung) — Gesundheitsschädliche Substanz

Fox Retail Black Rose Kali Mehandi (gelbe Verpackung) wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge B.No. 019 (B.No.: Batch Number - Losnummer). Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen. Veröffentlicht am 21. Juli 2026.

Gefahr: Rückstände

Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz

Betroffenes Produkt

Produkt
Black Rose Kali Mehandi (gelbe Verpackung)
Marke
Fox Retail
Hersteller oder Inverkehrbringer
Fox Retail BV, Netherlands
Charge oder Losnummer
B.No. 019 (B.No.: Batch Number - Losnummer)
Mindestens haltbar bis
Exp. Dt. 06/2027 (Exp. Dt.: Expiration Date - Mindesthaltbarkeitsdatum)
Verpackung
5 Beutel à 10 g
Kategorie
Kosmetik
Verkauft in
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen

Angaben der Behörde

Das Produkt weist aufgrund eines hohen Gehaltes an p-Phenylendiamin ein hohes Sensibilisierungspotenzial auf.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Es wird um die Rückgabe des Produktes an die jeweiligen Verkaufsstellen gebeten.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Nordrhein-Westfalen
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/07_J

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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