1. Start
  2. Fahrzeuge
  3. Rückruf: FORD MUSTANG MACH-E, RANGER — Die…
RückrufSonstiger Grund Veröffentlicht: 23. Oktober 2026

Rückruf: FORD MUSTANG MACH-E, RANGER — Die Verkehrszeichenerkennung und das Geschwindigkeits- und…

FORD MUSTANG MACH-E, RANGER wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Die Verkehrszeichenerkennung und das Geschwindigkeits- und Fahrerwarnsystem können deaktiviert werden, ohne das dies angezeigt wird bzw. obwohl angezeigt wird, das beide Systeme aktiv sind. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: 26C38. Veröffentlicht am 23. Oktober 2026.

Gefahr: Sonstiger Grund

Die Verkehrszeichenerkennung und das Geschwindigkeits- und Fahrerwarnsystem können deaktiviert werden, ohne dass dies angezeigt wird bzw. obwohl angezeigt wird, dass beide Systeme aktiv sind.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Die Verkehrszeichenerkennung und das Geschwindigkeits- und Fahrerwarnsystem können deaktiviert werden, ohne das dies angezeigt wird bzw. obwohl angezeigt wird, das beide Systeme aktiv sind.

Betroffenes Produkt

Produkt
MUSTANG MACH-E, RANGER
Hersteller
FORD
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: 26C38
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 01.01.2025 bis 2026
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 17216R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 4228

Was tun? Dem Hinweis der Behörde folgen

  • Die Behörde nennt hier einen Grund außerhalb der üblichen Gruppen. Maßgeblich ist deshalb der Originaltext, der unten verlinkt ist.
  • Bis das geklärt ist, die betroffene Charge nicht verwenden.
  • Charge und Haltbarkeitsdatum mit der Packung abgleichen, bevor etwas weggeworfen wird. Oft ist nur ein kleiner Teil der Produktion betroffen.

Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
  • Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
  • Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.

Empfehlung im Originaltext

N/A Softwareaktualisierung

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
022199992999

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen