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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 3. Oktober 2025

Rückruf: Crosscamp Base X — Feuer

Crosscamp Base X wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Feuer. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 23.06.2022 - 25.07.2024. Veröffentlicht am 3. Oktober 2025.

Gefahr: Brandgefahr

Die Auspuffanlage der Heizung kann locker arbeiten und mit dem Kraftstofftank und/oder dem AdBlue-Tank in Kontakt kommen. Dies kann einen oder beide Tanks beschädigen und zu einem Kraftstoffverschütten führen. Flüssiger Kraftstoff und/oder Kraftstoffdampf, der sich in der Nähe einer ausreichend heißen Oberfläche ansammelt, kann sich entzünden und einen Brand unter dem Fahrzeugboden verursachen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Feuer

Betroffenes Produkt

Produkt
Base X
Hersteller
Crosscamp
Betroffener Produktionszeitraum
23.06.2022 - 25.07.2024
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: UMB001, e1*2018/858*00321*00-*01 Rückrufcode: 59155 Herkunftsland: Deutschland
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Personenwagen / Leichtes Nutzfahrzeug.

Was tun? Nicht weiter laden, nicht unbeaufsichtigt betreiben

  • Geräte mit Akku vom Strom nehmen und draußen oder auf nicht brennbarem Untergrund abstellen, bis die Rückgabe geklärt ist. Ein beschädigter Lithium-Akku zündet ohne Vorwarnung.
  • Verformte, warme oder aufgeblähte Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern zum Wertstoffhof. Dort gibt es Behälter dafür.
  • Bei Fahrzeugen heißt die Anweisung des Herstellers häufig: nicht in der Garage und nicht in der Tiefgarage parken, bis die Werkstatt den Rückruf abgearbeitet hat. Steht das unten im Originaltext, gilt es wörtlich.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03400/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096007

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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