Rückruf: Continental 235/50 R 19 99V EcoContact 6 (DOT: 1CP 0324VW 3524) — Plötzlicher Luftverlust
CONTINENTAL Continental 235/50 R 19 99V EcoContact 6 (DOT: 1CP 0324VW 3524) wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Plötzlicher Luftverlust. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: 25_T043. Veröffentlicht am 11. November 2025.
Gefahr: Technischer Defekt
Durch einen nicht spezifikationsgerechten Fertigungsprozess kann es zu einem plötzlichen Luftverlust mit negativen Folgen für die Fahrstabilität kommen
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Plötzlicher Luftverlust
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Continental 235/50 R 19 99V EcoContact 6 (DOT: 1CP 0324VW 3524)
- Hersteller
- CONTINENTAL
- Rückrufcode des Herstellers
- Rückrufcode des Herstellers: 25_T043
- Betroffener Produktionszeitraum
- Produktionszeitraum: 2024 bis 2024
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 15257R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: Continental 235/50 R 19 99V EcoContact 6 (DOT Seriennummer: 1CP 0324VW 3524) Potenziell betroffene Fahrzeuge: 21
Was tun? Werkstatttermin machen, Rückruf ist kostenlos
- Der Hersteller trägt die Kosten für Prüfung und Instandsetzung. Angeschrieben wird in der Regel der eingetragene Halter; ohne Brief geht es auch über jede Vertragswerkstatt mit der Referenznummer oben.
- Bis dahin auf das Verhalten achten, das die Meldung beschreibt. Wird ein Ausfall der Bremse, der Lenkung oder des Antriebs genannt, ist das kein Fall für "demnächst mal".
- Wer den Rückruf ignoriert, riskiert bei der Hauptuntersuchung Ärger: unerledigte sicherheitsrelevante Rückrufe kann das Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Betriebsuntersagung verfolgen.
Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
- Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
- Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Reifenhersteller.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
Ähnliche Meldungen
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufTechnischer Defekt
-
RückrufBrandgefahr
-
RückrufTechnischer Defekt