Rückruf: CITROEN JUMPER — Vorschriftenabweichung Rückfahrkamera
CITROEN JUMPER wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Vorschriftenabweichung Rückfahrkamera. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: NG8. Veröffentlicht am 5. November 2024.
Gefahr: Technischer Defekt
Verbau des falschen Radios ohne Kamera-Funktionalität führt zur Abweichung von den Vorschriften für die Rückfahrkamera.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Vorschriftenabweichung Rückfahrkamera
Betroffenes Produkt
- Produkt
- JUMPER
- Hersteller
- CITROEN
- Rückrufcode des Herstellers
- Rückrufcode des Herstellers: NG8
- Betroffener Produktionszeitraum
- Produktionszeitraum: 04.04.2024 bis 17.07.2024
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 14400R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 231
Was tun? Werkstatttermin machen, Rückruf ist kostenlos
- Der Hersteller trägt die Kosten für Prüfung und Instandsetzung. Angeschrieben wird in der Regel der eingetragene Halter; ohne Brief geht es auch über jede Vertragswerkstatt mit der Referenznummer oben.
- Bis dahin auf das Verhalten achten, das die Meldung beschreibt. Wird ein Ausfall der Bremse, der Lenkung oder des Antriebs genannt, ist das kein Fall für "demnächst mal".
- Wer den Rückruf ignoriert, riskiert bei der Hauptuntersuchung Ärger: unerledigte sicherheitsrelevante Rückrufe kann das Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Betriebsuntersagung verfolgen.
Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
- Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
- Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.
Empfehlung im Originaltext
N/A Austausch des Radios.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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