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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 21. November 2025

Rückruf: CASE IH Maxxum 125, Maxxum 145, Maxxum 150, Puma 150, Puma 165, Puma 175 — Verletzungen

CASE IH Maxxum 125, Maxxum 145, Maxxum 150, Puma 150, Puma 165, Puma 175 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 06.03.2025 - 30.09.2025. Veröffentlicht am 21. November 2025.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Durch die falsche Montage und Verformung der Lenksäulenkomponenten der Zugmaschine besteht die Gefahr eines unerwarteten, vollständigen Verlusts der Lenksteuerung, der zu einem Unfall führen kann. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
Maxxum 125, Maxxum 145, Maxxum 150, Puma 150, Puma 165, Puma 175
Hersteller
CASE IH
Betroffener Produktionszeitraum
06.03.2025 - 30.09.2025
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: e8*167/2013*00071* (DH), e8*167/2013*00058* (D2) Rückrufcode: CA5225 Herkunftsland: Vereinigtes Königreich
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Landwirtschaftliche Zugmaschine.

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/04120/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096740

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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