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ProduktwarnungFremdkörper Veröffentlicht: 21. März 2026 Aktualisiert: 23. März 2026

Produktwarnung: Carl Kühne Kühne Rote Bete Scheiben, 720 Milliliter im Glas — Fremdkörper

Für Carl Kühne Kühne Rote Bete Scheiben, 720 Milliliter im Glas liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Fremdkörper. Betroffen ist die Charge Betroffen sind ausschließlich Verpackungen mit folgenden…. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 21. März 2026.

Gefahr: Fremdkörper

Fremdkörper in Lebensmitteln können eine Verletzungs- und/oder Erstickungsgefahr darstellen. Nehmen Sie entsprechende Lebensmittelrückrufe ernst. Begeben Sie sich bei Verletzungen in ärztliche Behandlung. Beachten Sie bei Fremdkörpern in den Atemwegen und/oder der Speiseröhre die Informationen des Deutschen Roten Kreuz und kontaktieren Sie im Bedarfsfall den Notruf. Weiterführende Informationen des Deutschen Roten Kreuz: Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fremdkörper

Betroffenes Produkt

Produkt
Kühne Rote Bete Scheiben, 720 Milliliter im Glas
Marke
Carl Kühne
Hersteller oder Inverkehrbringer
Carl Kühne KG, 22761 Hamburg
Charge oder Losnummer
Betroffen sind ausschließlich Verpackungen mit folgenden Angaben am Rand des Schraubdeckels: ● Codierungen: 15.12.2028 X0600TB11 E1 bis 15.12.2028 X0800TB11 E1 ● z.B. X0600, X0601, X0602 usw. bis X0758, X0759, X0800.
Mindestens haltbar bis
Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.12.2028
EAN
40804316
Verpackung
720 Milliliter im Glas ((Füllmenge 670 Gramm, Abtropfgewicht 430 Gramm)
Weitere Kennzeichnung
EAN 40804316
Kategorie
Lebensmittel
Verkauft in
bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Vertrieb über
Bundesweit

Angaben der Behörde

In vereinzelten Gläsern der betroffenen Charge können sich Glasstücke befinden.

Was tun? Packung nicht öffnen, nicht hineingreifen

  • Metall-, Glas- oder Kunststoffsplitter lassen sich beim Durchsuchen der Ware leicht übersehen und verletzen beim Tasten die Hand.
  • Die Packung geschlossen zurückbringen oder entsorgen. Der Inhalt lässt sich nicht sinnvoll "aussieben".
  • Wer beim Essen auf einen harten Gegenstand gebissen hat und Schmerzen im Mund, Hals oder Bauch hat, sollte das ärztlich abklären lassen.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Die betroffenen Erzeugnisse sollten nicht verzehrt werden.

Quelle

Veröffentlicht von
lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
Zuständig
Hamburg
Originalmeldung
www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/03_M

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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