Rückruf: CANAPUFF JUNGLE MONKEY 95 % Premium Cannabis // GORILLA KUSH 95 % Premium… — Chemikalie
CANAPUFF JUNGLE MONKEY 95 % Premium Cannabis // GORILLA KUSH 95 % Premium… wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 17. Juli 2026.
Gefahr: Rückstände
Laut Etikett enthält das Produkt ein psychoaktives Cannabinoid (T8HC). Die Verwendung dieser Substanz ist mit dem Risiko von psychischen und Verhaltensstörungen verbunden. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie
Betroffenes Produkt
- Produkt
- JUNGLE MONKEY 95 % Premium Cannabis // GORILLA KUSH 95 % Premium Cannabis
- Marke
- CANAPUFF
- Weitere Kennzeichnung
- Barcode: 07399883113020739988311319 Herkunftsland: Tschechien
- Kategorie
- Elektro und Technik
Angaben der Behörde
Elektronische Einwegzigarette.
Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen
- Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
- Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
- Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.
Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
- Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: 25/06/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und BegleitmaßnahmenDatum des Inkrafttretens: 25/06/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 25/06/2026
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/02010/26 (meldendes Land: Deutschland)
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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