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ProduktwarnungStromschlag Veröffentlicht: 3. Juli 2026

Produktwarnung: Geldversteck — Elektrischer Schlag

Für Geldversteck liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Elektrischer Schlag. Veröffentlicht am 3. Juli 2026.

Gefahr: Stromschlag

Die Kontaktstifte am Netzstecker sind unterbrechungsfrei, so dass Live-Teile für den Benutzer zugänglich sind, wenn er sie in eine Steckdose steckt und die Abdeckung öffnet, um etwas im Gehäuse zu platzieren. Der Anwender konnte somit einen Elektroschock erhalten. Das Produkt entspricht nicht den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Elektrischer Schlag

Betroffenes Produkt

Produkt
Geldversteck
Weitere Kennzeichnung
Herkunftsland: Unbekannt
Kategorie
Elektro und Technik
Vertrieb über
Amazon() /

Händler mit eigener Übersicht: Amazon

Angaben der Behörde

Leeres USB-Netzteil (ohne Leiterplatte). Das Gehäuse kann geöffnet werden, um Geld oder ähnliche kleine Gegenstände im Inneren zu verstecken.

Was tun? Stecker ziehen, nicht weiterbenutzen

  • Das Gerät vom Netz trennen und nicht wieder einschalten. Bei erreichbaren spannungsführenden Teilen genügt eine einzige Berührung für einen gefährlichen Schlag.
  • Nicht im Bad, in der Küche oder im Außenbereich weiterverwenden "bis Ersatz da ist" — feuchte Umgebung macht genau diesen Fehler lebensgefährlich.
  • Kinder erreichen Stecker und Gehäuse schneller als Erwachsene vermuten. Bis zur Rückgabe gehört das Gerät außer Reichweite.

Geld zurück? Zuerst klären, dann reklamieren

  • Bei einer Warnung ist oft nur ein Teil der Produktion betroffen. Wer die Charge nicht sicher zuordnen kann, sollte vor der Reklamation beim Hersteller nachfragen.
  • Trifft die Charge zu, greift die Gewährleistung gegen den Händler nach §§ 434 ff. BGB wie bei jedem anderen Mangel.
  • Kaufbeleg und Verpackung bis zur Klärung behalten.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-MarktplatzDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/01915/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099327

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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