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RückrufRückstände Veröffentlicht: 3. Oktober 2025

Rückruf: Bio life Kinder-Pantoletten — Chemikalie

Bio life Kinder-Pantoletten wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 3. Oktober 2025.

Gefahr: Rückstände

Das Leder im Produkt enthält Chrom VI (Messwert bis 10,2 mg/kg). Chrom (VI) ist sensibilisierend, kann allergische Reaktionen auslösen und Krebs verursachen. Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Betroffenes Produkt

Produkt
Kinder-Pantoletten
Marke
Bio life
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: 0003.564 Herkunftsland: Spanien
Kategorie
Kleidung und Schmuck

Angaben der Behörde

Sandalen mit zwei Riemen, die für Kinder bestimmt sind, mit blauem Aufdruck mit Fußbällen und brauner Innensohle.

Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik

  • Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
  • Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
  • Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: DistributorMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: 09/09/2025Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: DistributorMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 09/09/2025Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: DistributorMaßnahmenkategorie: Warnung der Verbraucher vor den RisikenDatum des Inkrafttretens: 09/09/2025Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: DistributorMaßnahmenkategorie: Zerstörung des ProduktsDatum des Inkrafttretens: 09/09/2025Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: DistributorMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: 09/09/2025

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03406/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096026

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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