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RückrufRückstände Veröffentlicht: 13. März 2026

Rückruf: Miraculous Flip Flops für Kinder — Chemikalie

Miraculous Flip Flops für Kinder wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 13. März 2026.

Gefahr: Rückstände

Das Kunststoffmaterial des Produkts enthält eine übermäßige Menge an Dibutylphthalat (DBP) (gemessener Wert bis zu 36,3% nach Gewicht). Dieses Phthalat kann die Gesundheit von Kindern schädigen und möglicherweise ihr Fortpflanzungssystem schädigen. Das Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Betroffenes Produkt

Produkt
Flip Flops für Kinder
Marke
Miraculous
EAN
5904009056486
Weitere Kennzeichnung
Barcode: 5904009056486 Herkunftsland: Unbekannt
Kategorie
Kleidung und Schmuck

Angaben der Behörde

Flip Flops mit "Miraculous Ladybug" Muster, Größe 30/31. Produkte, die online verkauft werden, insbesondere über eBay.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Was erstattet wird und was nicht

  • Der Kaufpreis wird erstattet. Folgekosten wie Arztbesuche oder verdorbene Beilagen sind davon nicht erfasst; dafür wäre ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller nötig.
  • Eine Frist für die Rückgabe setzt der Rückruf nicht. Die zweijährige Gewährleistung läuft ab Kauf, bei Lebensmitteln praktisch bis zum Haltbarkeitsdatum.
  • Wer die Ware schon weggeworfen hat, kann es trotzdem versuchen: mehrere Ketten erstatten in solchen Fällen gegen Angabe von Produkt und Kaufdatum.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 31/01/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und BegleitmaßnahmenDatum des Inkrafttretens: 31/01/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: 31/01/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00736/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098037

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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