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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 13. März 2026

Rückruf: Yamaha RAYZR (LCG125) — Verletzungen

Yamaha RAYZR (LCG125) wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 01.01.2024 - 30.09.2025. Veröffentlicht am 13. März 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Der Bremskolben kehrt nach dem Lösen des Bremshebels nicht vollständig in die Ruhestellung zurück. Dies birgt die Gefahr von Unfällen und Verletzungen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
RAYZR (LCG125)
Hersteller
Yamaha
Betroffener Produktionszeitraum
01.01.2024 - 30.09.2025
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: SEK8, e13*168/2013*01861* Rückrufcode: MC321 Herkunftsland: Indien
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Motorrad

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00712/26 (meldendes Land: Deutschland)
Kontakt für Verbraucher
https://www.yamaha-motor.eu/de/de/home/
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098128

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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