Rückruf: Volkswagen Amarok — Verletzungen
Volkswagen Amarok wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 10.01.2025 - 12.06.2025. Veröffentlicht am 6. Februar 2026.
Gefahr: Verletzungsgefahr
Es könnte zu einem Verlust der Bremsleistung durch das elektronische Bremskraftverstärkermodul (EBB) kommen. Wenn der Power-Bremsassistent ausfällt, können sich der Bremspedalweg und der Bremsweg erhöhen. Dies erhöht das Risiko von Unfällen und Verletzungen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Amarok
- Hersteller
- Volkswagen
- Betroffener Produktionszeitraum
- 10.01.2025 - 12.06.2025
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: e5*2018/858*00042* (T1) Rückrufcode: 47CW Herkunftsland: Deutschland
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Personenkraftwagen.
Was tun? Gerät stilllegen und Charge prüfen
- Die Meldung betrifft die oben genannte Charge oder Modellnummer. Andere Baureihen sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
- Beschädigte Teile nicht selbst tauschen. Hersteller liefern bei Rückrufen in der Regel kostenlos Ersatz oder nehmen das Gerät zurück.
- Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos und Kaufbeleg behalten. Beides wird für Ansprüche gegen den Hersteller gebraucht.
Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts
- Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
- Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
- Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/00355/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097591
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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