Produktwarnung: Seven Bike Helmet Mickey — Verletzungen
Für Seven Bike Helmet Mickey liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Betroffen ist die Charge DSN2017-11-15DSN20210325DSN20210415. Veröffentlicht am 17. Juli 2026.
Gefahr: Verletzungsgefahr
Die Stoßdämpfungsfähigkeit des Helms ist unzureichend. Im Falle eines Aufpralls können Benutzer Kopfverletzungen erleiden. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA) noch der europäischen Norm EN 1078.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Bike Helmet Mickey
- Hersteller
- Seven
- Rückrufcode des Herstellers
- DSN2017-11-15DSN20210325DSN20210415
- EAN
- 5902308590021
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: 9002 Barcode: 5902308590021 Herkunftsland: Volksrepublik China
- Kategorie
- Fahrzeuge
- Vertrieb über
- Amazon(B01EG5TMEE) /
Händler mit eigener Übersicht: Amazon
Angaben der Behörde
Blauer Fahrradhelm für Kinder, mit einem Micky-Maus-Motiv, mit einem Kopfumfang von 52-56 cm.
Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren
- Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
- Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
- Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.
Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
- Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
- Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Festlegung bestimmter Voraussetzungen für die Vermarktung des ProduktsDatum des Inkrafttretens: 29/06/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-MarktplatzDatum des Inkrafttretens: 29/06/2026
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/02025/26 (meldendes Land: Deutschland)
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10099513
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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