1. Start
  2. Fahrzeuge
  3. Rückruf: SEAT IBIZA, ARONA — Berstgefahr Beifahrerairbag
RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 29. August 2025

Rückruf: SEAT IBIZA, ARONA — Berstgefahr Beifahrerairbag

SEAT IBIZA, ARONA wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Berstgefahr Beifahrerairbag. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: 69U1. Veröffentlicht am 29. August 2025.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Materialfehler im Gasgeneratorgehäuse des Beifahrerairbags kann zum Bruch führen. Es besteht eine reduzierte Schutzwirkung und Gehäuseteile können die Insassen verletzen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Berstgefahr Beifahrerairbag

Betroffenes Produkt

Produkt
IBIZA, ARONA
Hersteller
SEAT
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: 69U1
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 21.09.2022 bis 07.04.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15184R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 1899

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Der Beifahrerairbag wird ausgetauscht.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
061501818999

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen