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ProduktwarnungRückstände Veröffentlicht: 29. Mai 2026

Produktwarnung: RODENTIN® 2kg RODENTIN STRONG — Chemikalie

Für RODENTIN® 2kg RODENTIN STRONG liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 29. Mai 2026.

Gefahr: Rückstände

Das Produkt wurde nicht für den Verkauf an die breite Öffentlichkeit zugelassen. Das Produkt hat eine übermäßige Konzentration an Brodifacoum (gemessener Wert: 0,05 g/kg nach Gewicht). Brodifacoum kann eine Hemmung der Blutgerinnung, eine Schädigung der Blutgefäße, die zu inneren Blutungen führt, und Organschäden im Falle der Einnahme verursachen. Darüber hinaus verfügt die Verpackung nicht über das erforderliche Sicherheitsetikett mit anderen Zutaten und risikobezogenen Angaben in der Landessprache. Dem Anwender fehlen daher die notwendigen Informationen über die Gefahren, wenn das Produkt mit der Haut in Berührung kommt oder wenn es eingenommen wird. Das Produkt entspricht weder der Verordnung über Biozidprodukte noch der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP).

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Betroffenes Produkt

Produkt
2kg RODENTIN STRONG
Marke
RODENTIN®
Weitere Kennzeichnung
Herkunftsland: Unbekannt
Kategorie
Chemische Produkte

Angaben der Behörde

Konzentriertes Rodentizid in Palettenform gegen Nagetiere. Online verkauftes Produkt, insbesondere über agro-fluid.de und rattengift.biz.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Rücknahme ist hier nicht garantiert

  • Eine Warnung ohne Rückruf verpflichtet den Händler nicht automatisch zur Erstattung. Ob Geld zurückkommt, hängt davon ab, ob das Produkt tatsächlich mangelhaft ist.
  • Fragen kostet nichts: viele Märkte nehmen auch gewarnte Ware kulant zurück, um Diskussionen an der Kasse zu vermeiden.
  • Steht in der amtlichen Meldung eine Rücknahmezusage des Herstellers, gilt diese Zusage. Der Originaltext unten ist dafür die maßgebliche Quelle.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): DistributorMaßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und BegleitmaßnahmenDatum des Inkrafttretens: 02/12/2025Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: DistributorMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: 02/12/2025

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/01506/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098887

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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