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RückrufStromschlag Veröffentlicht: 23. Januar 2026

Rückruf: POTYYH Elektrischer Toaster — Elektrischer Schlag

POTYYH Elektrischer Toaster wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Elektrischer Schlag. Veröffentlicht am 23. Januar 2026.

Gefahr: Stromschlag

Das Produkt bietet keinen ausreichenden Erdungsschutz und keine ausreichende Isolierung. Der Anwender konnte somit einen Elektroschock erhalten. Darüber hinaus kann die Metalloberfläche des Produkts während der Verwendung überhitzen. Folglich stellt dies eine Verbrennungsgefahr für den Benutzer dar. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie noch den europäischen Normen EN 60335-1 und EN 60335-2.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Elektrischer Schlag

Betroffenes Produkt

Produkt
Elektrischer Toaster
Marke
POTYYH
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: LV-556 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Elektro und Technik

Angaben der Behörde

Elektrische Presse mit doppelseitiger Heizung, Antihaftbeschichtung und einstellbarer Temperatur, mit langem schwarzem Griff und zum Braten von Omeletts, Pizza, Tostadas und Quesadillas vorgesehen. Das Produkt könnte auch als Brotbackmaschine verwendet werden, die wie ein Waffeleisen funktioniert. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Amazon (ASIN: B0FNWMXPC3).

Was tun? Stecker ziehen, nicht weiterbenutzen

  • Das Gerät vom Netz trennen und nicht wieder einschalten. Bei erreichbaren spannungsführenden Teilen genügt eine einzige Berührung für einen gefährlichen Schlag.
  • Nicht im Bad, in der Küche oder im Außenbereich weiterverwenden "bis Ersatz da ist" — feuchte Umgebung macht genau diesen Fehler lebensgefährlich.
  • Kinder erreichen Stecker und Gehäuse schneller als Erwachsene vermuten. Bis zur Rückgabe gehört das Gerät außer Reichweite.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: 03/12/2025Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 03/12/2025

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00184/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097201

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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