1. Start
  2. Fahrzeuge
  3. Rückruf: PEUGEOT RIFTER, PARTNER — Beeinträchtigung…
RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 8. April 2026

Rückruf: PEUGEOT RIFTER, PARTNER — Beeinträchtigung Rückhaltewirkung Fahrersitz

PEUGEOT RIFTER, PARTNER wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Beeinträchtigung Rückhaltewirkung Fahrersitz. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: M3M. Veröffentlicht am 8. April 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Die Fahrzeuge ohne Trennwand wurden mit einer Einzel- statt einer Doppel-Rückenlehne gebaut und ausgeliefert. Es besteht die Gefahr einer übermäßigen Bewegung der Rückenlehne bei einem Heckaufprall, was zum Herausschleudern des Fahrers führen könnte.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Beeinträchtigung Rückhaltewirkung Fahrersitz

Betroffenes Produkt

Produkt
RIFTER, PARTNER
Hersteller
PEUGEOT
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: M3M
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 06.03.2024 bis 21.05.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 16218R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 2285

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Austausch des Rahmens der Rückenlehne des Fahrersitzes

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen