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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 28. November 2024

Rückruf: PEUGEOT 3008, 5008 — Riss im Fahrzeugrahmen

PEUGEOT 3008, 5008 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Riss im Fahrzeugrahmen. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: MTZ. Veröffentlicht am 28. November 2024.

Gefahr: Technischer Defekt

Die Halterung des Rahmenträgers kann während der Produktion beschädigt worden sein und Risse aufweisen. Es besteht die Gefahr einer Schwächung der strukturellen Integrität, die zu einem Kontrollverlust führen kann.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Riss im Fahrzeugrahmen

Betroffenes Produkt

Produkt
3008, 5008
Hersteller
PEUGEOT
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: MTZ
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 26.08.2024 bis 03.09.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14469R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 2761

Was tun? Werkstatttermin machen, Rückruf ist kostenlos

  • Der Hersteller trägt die Kosten für Prüfung und Instandsetzung. Angeschrieben wird in der Regel der eingetragene Halter; ohne Brief geht es auch über jede Vertragswerkstatt mit der Referenznummer oben.
  • Bis dahin auf das Verhalten achten, das die Meldung beschreibt. Wird ein Ausfall der Bremse, der Lenkung oder des Antriebs genannt, ist das kein Fall für "demnächst mal".
  • Wer den Rückruf ignoriert, riskiert bei der Hauptuntersuchung Ärger: unerledigte sicherheitsrelevante Rückrufe kann das Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Betriebsuntersagung verfolgen.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Überprüfung und ggf. Nacharbeitung des Rahmenträgers.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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