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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 6. Februar 2026

Rückruf: Opel eCombo — Verletzungen

Opel eCombo wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 29.09.2023 - 23.09.2025. Veröffentlicht am 6. Februar 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Die Radschrauben können sich lösen oder lösen, was zu einer Radablösung führt und das Risiko von Unfällen und Verletzungen erhöht. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
eCombo
Hersteller
Opel
Betroffener Produktionszeitraum
29.09.2023 - 23.09.2025
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: e2*2007/46*0622*26-*30 (E), e2*2007/46*0623*27-*29 (E) Rückrufcode: KVG Herkunftsland: Vereinigtes Königreich
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Personenwagen / Leichtes Nutzfahrzeug.

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00359/26 (meldendes Land: Deutschland)
Kontakt für Verbraucher
https://www.opel.de/tools/pruefung-ihres-fahrzeugs-auf-rueckrufaktionen.html
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097706

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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