Rückruf: OPEL CORSA — Vorschriftenabweichung eCall
OPEL CORSA wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Vorschriftenabweichung eCall. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: KRW. Veröffentlicht am 15. September 2025.
Gefahr: Technischer Defekt
Fehlerhaftes Telematik-Steuergerät führt zum Ausfall des eCall-Systems und des Geschwindigkeitsbegrenzers.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Vorschriftenabweichung eCall
Betroffenes Produkt
- Produkt
- CORSA
- Hersteller
- OPEL
- Rückrufcode des Herstellers
- Rückrufcode des Herstellers: KRW
- Betroffener Produktionszeitraum
- Produktionszeitraum: 10.12.2024 bis 20.02.2025
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 15567R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 21
Was tun? Betroffen oder nicht? Das klärt die Nummer
- Maßgeblich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Marke und Modell allein sagen wenig, weil Rückrufe meist an einem Produktionszeitraum hängen.
- Die Werkstatt oder der Herstellerservice sieht anhand der FIN in Sekunden, ob die Maßnahme offen ist. Die KBA-Referenznummer von dieser Seite beschleunigt die Auskunft.
- Gebrauchtwagen aus privater Hand sind der häufigste Fall eines verpassten Rückrufbriefs. Bei einem Fahrzeug, das die Hand gewechselt hat, lohnt die Abfrage besonders.
Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts
- Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
- Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
- Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.
Empfehlung im Originaltext
N/A Austausch des autonomen Telematik-Steuergeräts.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- N/A
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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