Rückruf: Nissan QASHQAI — Feuer
Nissan QASHQAI wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Feuer. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 04.05.2021 - 17.10.2024. Veröffentlicht am 28. November 2025.
Gefahr: Brandgefahr
Die Kraftstoffleitung kann sich während des Motorbetriebs innerhalb ihrer Halteklammer bewegen. Diese Bewegung könnte die Kraftstoffleitung beschädigen und zu einem Kraftstoffleck führen. Es besteht Brandgefahr. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Feuer
Betroffenes Produkt
- Produkt
- QASHQAI
- Hersteller
- Nissan
- Betroffener Produktionszeitraum
- 04.05.2021 - 17.10.2024
- Weitere Kennzeichnung
- Modell/Typ: J12, e9*2018/858*11042* Rückrufcode: PG5C6 Herkunftsland: Vereinigtes Königreich
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Personenkraftwagen.
Was tun? Nicht weiter laden, nicht unbeaufsichtigt betreiben
- Geräte mit Akku vom Strom nehmen und draußen oder auf nicht brennbarem Untergrund abstellen, bis die Rückgabe geklärt ist. Ein beschädigter Lithium-Akku zündet ohne Vorwarnung.
- Verformte, warme oder aufgeblähte Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern zum Wertstoffhof. Dort gibt es Behälter dafür.
- Bei Fahrzeugen heißt die Anweisung des Herstellers häufig: nicht in der Garage und nicht in der Tiefgarage parken, bis die Werkstatt den Rückruf abgearbeitet hat. Steht das unten im Originaltext, gilt es wörtlich.
Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
- Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
- Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.
Empfehlung im Originaltext
Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt
Quelle
- Veröffentlicht von
- EU Safety Gate (Europäische Kommission)
- Zuständig
- Safety Gate, Meldung SR/04172/25 (meldendes Land: Deutschland)
- Kontakt für Verbraucher
- https://www.nissan.de
- Originalmeldung
- ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10096869
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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