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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 13. Oktober 2026

Rückruf: Nicht bekannt Plüschspielzeug — Ersticken

Nicht bekannt Plüschspielzeug wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Ersticken. Veröffentlicht am 13. Oktober 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Die Fa. Temu ruft das Plüschspielzeug zurück, da sich Kleinteile lösen können.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Ersticken

Betroffenes Produkt

Produkt
Plüschspielzeug
Marke
Nicht bekannt
Hersteller oder Inverkehrbringer
Temu
Weitere Kennzeichnung
Modell: 15,74 Zoll Kronen-Schwan Plüschspielzeug - Weiches Stofftier mit rosa Kleid & goldenen Flügeln Marke des Produkts: N/A Name des Verkäufers: NEOFLUX Identifikationsnummer: 5416347747 Produkt-ID: 601100059459618 Das betroffene Produkt wurde bis zum 13.10.2026 verkauft.
Kategorie
Spielzeug

Angaben der Behörde

Produktkategorie: Spielzeuge Art der Gefährdung: Mechanische Gefährdung Rechtsgrundlage: Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Was tun? Gerät stilllegen und Charge prüfen

  • Die Meldung betrifft die oben genannte Charge oder Modellnummer. Andere Baureihen sind nach aktuellem Stand nicht erfasst.
  • Beschädigte Teile nicht selbst tauschen. Hersteller liefern bei Rückrufen in der Regel kostenlos Ersatz oder nehmen das Gerät zurück.
  • Ist es schon zu einer Verletzung gekommen, Fotos und Kaufbeleg behalten. Beides wird für Ansprüche gegen den Hersteller gebraucht.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Quelle

Veröffentlicht von
BAuA — Gefährliche Produkte in Deutschland
Zuständig
Marktüberwachungsbehörden der Länder, Datenbank der BAuA
Kontakt für Verbraucher
TEMU c/o Whaleco Technology Limited First Floor 25 St Stephens Green IRL-Dublin 2 https://www.temu.com/de/product-safety-alert.html
Originalmeldung
www.baua.de/SiteGlobals/Layout/DataViews/Datarecord_DBTool_Produktsicher

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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