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RückrufRückstände Veröffentlicht: 7. August 2026

Rückruf: Luftballons — Chemikalie

Luftballons wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Veröffentlicht am 7. August 2026.

Gefahr: Rückstände

Die Ballons setzen eine übermäßige Menge an nitrosierbaren Substanzen frei (gemessener Gesamtwert: 2,19 mg/kg). Nitrosierbare Substanzen können durch die Haut und den Mund während des Spielens absorbiert werden und Nitrosamine erzeugen. Nitrosamine können Krebs verursachen. Das Produkt entspricht weder den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie noch der europäischen Norm EN 71-12.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Betroffenes Produkt

Produkt
Luftballons
Weitere Kennzeichnung
Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Spielzeug
Vertrieb über
AliExpress() /

Angaben der Behörde

Latexballon in pastellgrüner Farbe.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: SonstigeMaßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-MarktplatzDatum des Inkrafttretens: 08/04/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: HerstellerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 13/07/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/02171/26 (meldendes Land: Deutschland)

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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