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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 6. Mai 2024

Rückruf: LEXUS NX, RX — Antriebsausfall.

LEXUS NX, RX wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Antriebsausfall. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: N/A. Veröffentlicht am 6. Mai 2024.

Gefahr: Technischer Defekt

Bei Fahrzeugen mit einer zweiten Wegfahrsperre besteht die Gefahr, dass sich das Hybridsystem während der Fahrt unerwartet abschaltet, wenn der Schlüssel nicht erkannt wird.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Antriebsausfall.

Betroffenes Produkt

Produkt
NX, RX
Hersteller
LEXUS
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: N/A
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 2019 bis 2023
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 13704
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: N/A

Was tun? Werkstatttermin machen, Rückruf ist kostenlos

  • Der Hersteller trägt die Kosten für Prüfung und Instandsetzung. Angeschrieben wird in der Regel der eingetragene Halter; ohne Brief geht es auch über jede Vertragswerkstatt mit der Referenznummer oben.
  • Bis dahin auf das Verhalten achten, das die Meldung beschreibt. Wird ein Ausfall der Bremse, der Lenkung oder des Antriebs genannt, ist das kein Fall für "demnächst mal".
  • Wer den Rückruf ignoriert, riskiert bei der Hauptuntersuchung Ärger: unerledigte sicherheitsrelevante Rückrufe kann das Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Betriebsuntersagung verfolgen.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Kabelbaum der Zusatzwegfahrsperre wird überarbeitet.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
N/A
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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