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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 26. Dezember 2025

Rückruf: Lambretta G350 Special, G350 Special Flex — Verletzungen

Lambretta G350 Special, G350 Special Flex wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 28.04.2023-14.03.2024. Veröffentlicht am 26. Dezember 2025.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Die Schrauben können sich vorne an der Bremsankerstange lösen, da die Sperrflüssigkeit eine unzureichende Trocknungszeit hat und sich Schmutz im Gewinde der Stange befindet. Dies kann zu einer unzureichenden Bremsleistung am Vorderrad führen und somit das Unfallrisiko erhöhen. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
G350 Special, G350 Special Flex
Hersteller
Lambretta
Betroffener Produktionszeitraum
28.04.2023-14.03.2024
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: e13*168/2013*01458*00 (G350) Rückrufcode: SV25-0701 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Motorrad

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/04458/25 (meldendes Land: Deutschland)
Kontakt für Verbraucher
https://lambrettascooters.com/service/
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10097160

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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