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RückrufRückstände Veröffentlicht: 20. März 2026

Rückruf: Lakshmi Sindoor Powder — Chemikalie

Lakshmi Sindoor Powder wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Chemikalie. Betroffen ist die Charge OCT102024CH. Veröffentlicht am 20. März 2026.

Gefahr: Rückstände

Das Produkt enthält Blei (Messwert: 85,25 Gew.-%), was in kosmetischen Mitteln verboten ist. Blei ist schädlich für die menschliche Gesundheit, sammelt sich im Körper an und kann gestillte oder ungeborene Kinder betreffen. Das Produkt entspricht nicht der Kosmetikverordnung.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Chemikalie

Betroffenes Produkt

Produkt
Sindoor Powder
Marke
Lakshmi
Charge oder Losnummer
OCT102024CH
EAN
8906137811965
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: Orange Barcode: 8906137811965 Herkunftsland: Indien
Kategorie
Kosmetik

Angaben der Behörde

Orange Sindoor kosmetisches Pulver. Produkt online verkauft, insbesondere über coconutbasket.de.

Was tun? Vorrat prüfen, Charge abgleichen

  • Entscheidend ist die Charge oder das Mindesthaltbarkeitsdatum weiter oben auf dieser Seite. Andere Chargen desselben Produkts sind von der Meldung nicht erfasst.
  • Stimmt die Nummer überein, nicht mehr verwenden. Stimmt sie nicht, besteht nach aktuellem Stand kein Anlass zu handeln.
  • Wer unsicher ist, ob die Packung dazugehört, kann beim Hersteller oder Händler nachfragen — die Kontaktdaten stehen, soweit die Behörde sie veröffentlicht hat, oben in der Übersicht.

Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig

  • Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
  • Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
  • Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Verbot der Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt und BegleitmaßnahmenDatum des Inkrafttretens: 02/03/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, demgegenüber die Maßnahme(n) angeordnet wurde(n): EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: 13/05/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Zerstörung des ProduktsDatum des Inkrafttretens: 02/03/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Rücknahme eines Produkts vom MarktDatum des Inkrafttretens: 02/03/2026Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Einstellung des VerkaufsDatum des Inkrafttretens: 02/03/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/00820/26 (meldendes Land: Deutschland)

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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