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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 19. September 2025

Rückruf: Kubota M6-122, M6-132, M6-142 — Verletzungen

Kubota M6-122, M6-132, M6-142 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Betroffen sind Packungen mit dem Datum 01.07.2020 - 01.01.2024. Veröffentlicht am 19. September 2025.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Die Radnaben an der Vorderachse können brechen, was zu unsicheren Fahrbedingungen oder dem Verlust eines Vorderrades führt und das Verletzungsrisiko erhöht. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
M6-122, M6-132, M6-142
Hersteller
Kubota
Betroffener Produktionszeitraum
01.07.2020 - 01.01.2024
Weitere Kennzeichnung
Modell/Typ: e1*167/2013*00333* (M25) Rückrufcode: SFI-A-24-016-02 Herkunftsland: Japan
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Landwirtschaftliche Zugmaschine.

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: ImporteurMaßnahmenkategorie: Rückruf eines Produkts von den EndverbrauchernDatum des Inkrafttretens: Unbekannt

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/03319/25 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10095922

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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