Rückruf: KiK Textilien und Non-Food Trinkglas mit Früchten 200 Milliliter — Gesundheitsschädliche Substanz
KiK Textilien und Non-Food Trinkglas mit Früchten 200 Milliliter wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge Artikelnummer: 1221207 / P278285. Verkauft wurde die Ware bundesweit. Veröffentlicht am 17. Juni 2026.
Gefahr: Rückstände
Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Trinkglas mit Früchten 200 Milliliter
- Marke
- KiK Textilien und Non-Food
- Hersteller oder Inverkehrbringer
- KiK Textilien und Non-Food GmbH, Siemensstraße 21, 59199 Bönen
- Charge oder Losnummer
- Artikelnummer: 1221207 / P278285
- Weitere Kennzeichnung
- WGR 563
- Kategorie
- Bedarfsgegenstände
- Verkauft in
- bundesweit (alle 16 Bundesländer)
Händler mit eigener Übersicht: KiK
Angaben der Behörde
erhöhter Blei- und Cadmiumgehalt
Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik
- Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
- Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
- Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.
Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
- Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.
Empfehlung im Originaltext
Bitte verwenden Sie das Produkt nicht mehr und bringen Sie es in eine unserer Filialen zurück. Sie erhalten selbstverständlich den Kaufpreis erstattet.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Nordrhein-Westfalen
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/06_J
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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