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RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 26. Juni 2025

Rückruf: KAWASAKI NINJA 500 — Kupplungsausfall

KAWASAKI NINJA 500 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Kupplungsausfall. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: DAL98. Veröffentlicht am 26. Juni 2025.

Gefahr: Technischer Defekt

Fehler beim Schweißen kann zum Bruch der Schweißnaht zwischen Kupplungsfreigabewelle und Hebel führen. In der Folge kann nicht ausgekuppelt werden.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Kupplungsausfall

Betroffenes Produkt

Produkt
NINJA 500
Hersteller
KAWASAKI
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: DAL98
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 22.01.2024 bis 24.01.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14988R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 1348

Was tun? Betroffen oder nicht? Das klärt die Nummer

  • Maßgeblich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Marke und Modell allein sagen wenig, weil Rückrufe meist an einem Produktionszeitraum hängen.
  • Die Werkstatt oder der Herstellerservice sieht anhand der FIN in Sekunden, ob die Maßnahme offen ist. Die KBA-Referenznummer von dieser Seite beschleunigt die Auskunft.
  • Gebrauchtwagen aus privater Hand sind der häufigste Fall eines verpassten Rückrufbriefs. Bei einem Fahrzeug, das die Hand gewechselt hat, lohnt die Abfrage besonders.

Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
  • Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
  • Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.

Empfehlung im Originaltext

N/A An allen betroffenen Fahrzeugen wird der Kupplungsausrückhebel ausgetauscht.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.ktisc.eu/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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