1. Start
  2. Fahrzeuge
  3. Rückruf: HYUNDAI TUCSON — ungewollte Fahrzeugbewegung
RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 29. Januar 2026

Rückruf: HYUNDAI TUCSON — ungewollte Fahrzeugbewegung

HYUNDAI TUCSON wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: ungewollte Fahrzeugbewegung. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: 41DC38. Veröffentlicht am 29. Januar 2026.

Gefahr: Technischer Defekt

Fehlerhafte Verlegung des Zusatzkabelstrangs in der Mittelkonsole kann zur Beschädigung des Kabelstrangs und damit zum Ausfall der Parksperre am Wahlhebel führen. In der Folge kann der Gang gewechselt werden, ohne die Bremse zu betätigen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: ungewollte Fahrzeugbewegung

Betroffenes Produkt

Produkt
TUCSON
Hersteller
HYUNDAI
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: 41DC38
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 29.03.2024 bis 07.11.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14870R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: Nur Fahrzeuge mit Wählhebel (SBC shift by cable) Potenziell betroffene Fahrzeuge: 8669

Was tun? Werkstatttermin machen, Rückruf ist kostenlos

  • Der Hersteller trägt die Kosten für Prüfung und Instandsetzung. Angeschrieben wird in der Regel der eingetragene Halter; ohne Brief geht es auch über jede Vertragswerkstatt mit der Referenznummer oben.
  • Bis dahin auf das Verhalten achten, das die Meldung beschreibt. Wird ein Ausfall der Bremse, der Lenkung oder des Antriebs genannt, ist das kein Fall für "demnächst mal".
  • Wer den Rückruf ignoriert, riskiert bei der Hauptuntersuchung Ärger: unerledigte sicherheitsrelevante Rückrufe kann das Kraftfahrt-Bundesamt bis zur Betriebsuntersagung verfolgen.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Neupositionierung des betroffenen Kabelstranges.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
069/380767-212
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen