1. Start
  2. Fahrzeuge
  3. Rückruf: HONDA MOTORRAD CBR600 — Blockade Hinterrad, Brand
RückrufTechnischer Defekt Veröffentlicht: 29. Januar 2026

Rückruf: HONDA MOTORRAD CBR600 — Blockade Hinterrad, Brand

HONDA MOTORRAD CBR600 wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Blockade Hinterrad, Brand. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: 3RP, 3RR, 3RS. Veröffentlicht am 29. Januar 2026.

Gefahr: Technischer Defekt

Unentdeckter erhöhter Ölverbrauch kann zu einer Blockade des Hinterrades oder zu einem Brand führen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Blockade Hinterrad, Brand

Betroffenes Produkt

Produkt
CBR600
Hersteller
HONDA MOTORRAD
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: 3RP, 3RR, 3RS
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 10.01.2024 bis 19.09.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15982R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: CBR600R3 Potenziell betroffene Fahrzeuge: 14355

Was tun? Betroffen oder nicht? Das klärt die Nummer

  • Maßgeblich ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Marke und Modell allein sagen wenig, weil Rückrufe meist an einem Produktionszeitraum hängen.
  • Die Werkstatt oder der Herstellerservice sieht anhand der FIN in Sekunden, ob die Maßnahme offen ist. Die KBA-Referenznummer von dieser Seite beschleunigt die Auskunft.
  • Gebrauchtwagen aus privater Hand sind der häufigste Fall eines verpassten Rückrufbriefs. Bei einem Fahrzeug, das die Hand gewechselt hat, lohnt die Abfrage besonders.

Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
  • Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
  • Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.

Empfehlung im Originaltext

N/A Es gibt drei unterschiedliche Maßnahmen, um den Defekt festzustellen und ggf. zu beheben. 1. Überprüfung Motorölstand/Ölwechsel. 2. Bei Fahrzeugen, die ungewöhnliche Geräusche aufweisen oder bei denen sich Fremdstoffe im Motoröl befinden, wird der Motor kostenlos ersetzt. 3. Bei Kundenfahrzeugen, die auf den Motortausch länger warten müssen, wird kostenlos Öl nachgefüllt, um einen Motorschaden zu vermeiden, bis die Reparatur ausgeführt werden kann.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
N/A
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

Ähnliche Meldungen