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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 3. April 2025

Rückruf: HONDA CR-V — Brandgefahr

HONDA CR-V wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: 6LV. Veröffentlicht am 3. April 2025.

Gefahr: Brandgefahr

Falsche Kennzeichnung der Anhängerkupplung kann zum Anbau an das falsche Fahrzeug führen. In der Folge besteht Brandgefahr durch einen Kurzschluss bei einem Unfall.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr

Betroffenes Produkt

Produkt
CR-V
Hersteller
HONDA
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: 6LV
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 01.04.2023 bis 01.03.2024
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 14731R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: CR-V E:HEV, CR-V E:PHEV Potenziell betroffene Fahrzeuge: 642

Was tun? Nicht weiter laden, nicht unbeaufsichtigt betreiben

  • Geräte mit Akku vom Strom nehmen und draußen oder auf nicht brennbarem Untergrund abstellen, bis die Rückgabe geklärt ist. Ein beschädigter Lithium-Akku zündet ohne Vorwarnung.
  • Verformte, warme oder aufgeblähte Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern zum Wertstoffhof. Dort gibt es Behälter dafür.
  • Bei Fahrzeugen heißt die Anweisung des Herstellers häufig: nicht in der Garage und nicht in der Tiefgarage parken, bis die Werkstatt den Rückruf abgearbeitet hat. Steht das unten im Originaltext, gilt es wörtlich.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Die Anhängerkupplung wird überprüft und ggf. ersetzt.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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