Rückruf: HONDA CR-V — Brandgefahr
HONDA CR-V wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: 6LV. Veröffentlicht am 3. April 2025.
Gefahr: Brandgefahr
Falsche Kennzeichnung der Anhängerkupplung kann zum Anbau an das falsche Fahrzeug führen. In der Folge besteht Brandgefahr durch einen Kurzschluss bei einem Unfall.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr
Betroffenes Produkt
- Produkt
- CR-V
- Hersteller
- HONDA
- Rückrufcode des Herstellers
- Rückrufcode des Herstellers: 6LV
- Betroffener Produktionszeitraum
- Produktionszeitraum: 01.04.2023 bis 01.03.2024
- Weitere Kennzeichnung
- KBA-Referenznummer: 14731R
- Kategorie
- Fahrzeuge
Angaben der Behörde
Eingrenzung: CR-V E:HEV, CR-V E:PHEV Potenziell betroffene Fahrzeuge: 642
Was tun? Nicht weiter laden, nicht unbeaufsichtigt betreiben
- Geräte mit Akku vom Strom nehmen und draußen oder auf nicht brennbarem Untergrund abstellen, bis die Rückgabe geklärt ist. Ein beschädigter Lithium-Akku zündet ohne Vorwarnung.
- Verformte, warme oder aufgeblähte Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern zum Wertstoffhof. Dort gibt es Behälter dafür.
- Bei Fahrzeugen heißt die Anweisung des Herstellers häufig: nicht in der Garage und nicht in der Tiefgarage parken, bis die Werkstatt den Rückruf abgearbeitet hat. Steht das unten im Originaltext, gilt es wörtlich.
Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust
- Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
- Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
- Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.
Empfehlung im Originaltext
N/A Die Anhängerkupplung wird überprüft und ggf. ersetzt.
Quelle
- Veröffentlicht von
- Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
- Zuständig
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Kontakt für Verbraucher
- Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
- Originalmeldung
- www.kba-online.de/rrdb/buerger/
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
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