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RückrufVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 14. August 2025

Rückruf: FORD TRANSIT CUSTOM — Fehlerhafte Airbagsentfaltung, ggf. Überdruckreaktion des…

FORD TRANSIT CUSTOM wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Fehlerhafte Airbagsentfaltung, ggf. Überdruckreaktion des Gasgenerators. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: 25S51. Veröffentlicht am 14. August 2025.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Fehlerhafte Leistungsentfaltung des Beifahrerairbags führt zu einer erhöhten Füllgeschwindigkeit des Luftsacks, was die Schutzfunktion beeinträchtigen kann. Wenn die Füllgeschwindigkeit zu hoch ist, kann die Gasgeneratorhülle reißen und Metallfragmente die Insassen verletzen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Fehlerhafte Airbagsentfaltung, ggf. Überdruckreaktion des Gasgenerators

Betroffenes Produkt

Produkt
TRANSIT CUSTOM
Hersteller
FORD
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: 25S51
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 15.09.2023 bis 09.06.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15371R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 1659

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Austausch des Beifahrerairbags.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
N/A
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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