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ProduktwarnungVerletzungsgefahr Veröffentlicht: 22. Mai 2026

Produktwarnung: Fahrradhelm — Verletzungen

Für Fahrradhelm liegt eine amtliche Warnung vor. Gemeldeter Anlass: Verletzungen. Veröffentlicht am 22. Mai 2026.

Gefahr: Verletzungsgefahr

Die Stoßdämpfungsfähigkeit des Helms ist unzureichend. Im Falle eines Aufpralls können Benutzer Kopfverletzungen erleiden. Das Produkt entspricht nicht der Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen (PSA).

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Verletzungen

Betroffenes Produkt

Produkt
Fahrradhelm
EAN
6031630495595
Weitere Kennzeichnung
Barcode: 6031630495595 Herkunftsland: Volksrepublik China
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Faltbarer Fahrradhelm, der Platz spart. Online verkauftes Produkt, insbesondere über Fruugo (Produktkennung: 465260904-978036520).

Was tun? Benutzung einstellen, nicht reparieren

  • Bei Bruch-, Klemm- oder Überhitzungsgefahr ist die Ware aus dem Gebrauch zu nehmen, nicht nachzubessern. Eigene Reparaturen lassen Gewährleistungsansprüche entfallen.
  • Geräte vom Strom nehmen und Akkus nicht weiter laden, solange der Fehler nicht geklärt ist.
  • Spielzeug, von dem sich Kleinteile lösen können, gehört bei Kindern unter drei Jahren sofort weg — verschluckt oder eingeatmet wird es schneller, als Aufsicht reagieren kann.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

Art des Wirtschaftsbeteiligten, der die gemeldeten Maßnahmen ergreift: EinzelhändlerMaßnahmenkategorie: Beendigung der Listung dieses Produkts durch den Online-MarktplatzDatum des Inkrafttretens: 29/04/2026

Quelle

Veröffentlicht von
EU Safety Gate (Europäische Kommission)
Zuständig
Safety Gate, Meldung SR/01432/26 (meldendes Land: Deutschland)
Originalmeldung
ec.europa.eu/safety-gate-alerts/screen/webReport/alertDetail/10098886

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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