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RückrufBrandgefahr Veröffentlicht: 17. September 2025

Rückruf: DS7 CROSSBACK — Brandgefahr

DS DS7 CROSSBACK wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Brandgefahr. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: GK8. Veröffentlicht am 17. September 2025.

Gefahr: Brandgefahr

Überhitzung der Batterie kann zum Brand, auch während des Ladevorgangs, führen.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Brandgefahr

Betroffenes Produkt

Produkt
DS7 CROSSBACK
Hersteller
DS
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: GK8
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 07.03.2019 bis 27.09.2021
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 15576R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 6718

Was tun? Nicht weiter laden, nicht unbeaufsichtigt betreiben

  • Geräte mit Akku vom Strom nehmen und draußen oder auf nicht brennbarem Untergrund abstellen, bis die Rückgabe geklärt ist. Ein beschädigter Lithium-Akku zündet ohne Vorwarnung.
  • Verformte, warme oder aufgeblähte Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern zum Wertstoffhof. Dort gibt es Behälter dafür.
  • Bei Fahrzeugen heißt die Anweisung des Herstellers häufig: nicht in der Garage und nicht in der Tiefgarage parken, bis die Werkstatt den Rückruf abgearbeitet hat. Steht das unten im Originaltext, gilt es wörtlich.

Wer zahlt? Mietwagen, Ausfalltage, Wertverlust

  • Ersatzmobilität während der Werkstattzeit ist Kulanz, keine Pflicht. Bei längeren Standzeiten lohnt die Frage trotzdem, weil die Hersteller dafür eigene Budgets haben.
  • Steht das Fahrzeug wegen einer Betriebsuntersagung still, ist der Händler der erste Ansprechpartner, danach der Hersteller.
  • Wertverlust durch einen öffentlich bekannten Rückruf ist über das Gewährleistungsrecht praktisch nicht zu holen. Dafür wäre ein Schadensersatzanspruch nötig, der einen Nachweis verlangt.

Empfehlung im Originaltext

N/A Je nach Befund wird entweder die Software des Batteriemanagementsystems (BMS) aktualisiert oder die Batterie ausgetauscht.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
N/A
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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