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RückrufSonstiger Grund Veröffentlicht: 5. Mai 2026

Rückruf: DS3 CROSSBACK — Warnhinweise Spurhaltung

DS DS3 CROSSBACK wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Warnhinweise Spurhaltung. Betroffen ist die Charge Rückrufcode des Herstellers: GU5. Veröffentlicht am 5. Mai 2026.

Gefahr: Sonstiger Grund

Warnhinweise über die Fehlfunktion der Spurhaltung werden nicht angezeigt.

Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Warnhinweise Spurhaltung

Betroffenes Produkt

Produkt
DS3 CROSSBACK
Hersteller
DS
Rückrufcode des Herstellers
Rückrufcode des Herstellers: GU5
Betroffener Produktionszeitraum
Produktionszeitraum: 13.03.2024 bis 04.04.2025
Weitere Kennzeichnung
KBA-Referenznummer: 16476R
Kategorie
Fahrzeuge

Angaben der Behörde

Eingrenzung: N/A Potenziell betroffene Fahrzeuge: 3166

Was tun? Dem Hinweis der Behörde folgen

  • Die Behörde nennt hier einen Grund außerhalb der üblichen Gruppen. Maßgeblich ist deshalb der Originaltext, der unten verlinkt ist.
  • Bis das geklärt ist, die betroffene Charge nicht verwenden.
  • Charge und Haltbarkeitsdatum mit der Packung abgleichen, bevor etwas weggeworfen wird. Oft ist nur ein kleiner Teil der Produktion betroffen.

Wer zahlt? Die Maßnahme kostet nichts

  • Prüfung, Ersatzteil und Arbeitszeit eines Rückrufs zahlt der Hersteller. Rechnungen über "Diagnosekosten" oder Zuschläge für den Austausch sind in diesem Zusammenhang nicht berechtigt.
  • Ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises entsteht durch den Rückruf nicht. Zurückgenommen wird das Fahrzeug nur, wenn der Mangel sich nicht beheben lässt — das ist die Ausnahme.
  • Wer den Defekt vor dem Rückruf auf eigene Kosten reparieren ließ, kann die Rechnung beim Hersteller einreichen. Viele Marken erstatten solche Vorleistungen, verlangen aber Belege und die Referenznummer.

Empfehlung im Originaltext

N/A Die Software des Karosseriesteuergeräts (BCM) wird aktualisiert.

Quelle

Veröffentlicht von
Kraftfahrt-Bundesamt, Rückrufdatenbank
Zuständig
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
Kontakt für Verbraucher
Bitte kontaktieren Sie den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt.
Originalmeldung
www.kba-online.de/rrdb/buerger/

Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.

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