Rückruf: DEPOT Teller Nino — Gesundheitsschädliche Substanz
DEPOT Teller Nino wird zurückgerufen. Gemeldeter Anlass: Gesundheitsschädliche Substanz. Betroffen ist die Charge Lot-Nummer 4900039202. Verkauft wurde die Ware in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Veröffentlicht am 7. Januar 2026.
Gefahr: Rückstände
Ein chemischer Stoff liegt über dem zulässigen Grenzwert.
Grund der Meldung nach Angabe der Behörde: Gesundheitsschädliche Substanz
Betroffenes Produkt
- Produkt
- Teller Nino
- Marke
- DEPOT
- Charge oder Losnummer
- Lot-Nummer 4900039202
- EAN
- 4051281733282
- Weitere Kennzeichnung
- ARTIKEL: JMO0053778, EAN: 4051281733282 Verkaufszeitraum: 19.09.2024 bis 24.12.2025
- Kategorie
- Bedarfsgegenstände
- Verkauft in
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Angaben der Behörde
Die oben genannte Charge weist eine Grenzwertüberschreitung des Metalls Zink auf. Aus diesem Grund ist bei Verwendung des Artikels mit möglichen gesundheitlichen Auswirkungen zu rechnen.
Was tun? Nicht weiterverbrauchen, aber kein Grund zur Panik
- Bei Rückständen und Grenzwertüberschreitungen geht es fast immer um die Menge über die Zeit, nicht um die eine Portion. Wer gestern davon gegessen hat, muss nicht mit akuten Beschwerden rechnen.
- Die Restmenge trotzdem aus dem Vorrat nehmen. Grenzwerte sind so gesetzt, dass regelmäßiger Verzehr unterhalb davon bleibt.
- Bei Kindern und bei Produkten, die täglich auf den Tisch kommen (Öl, Mehl, Tee, Babynahrung), ist der Abstand deutlicher angebracht als bei einer einmaligen Süßigkeit.
Geld zurück? Kassenbon ist meist nicht nötig
- Bei einem Rückruf nehmen die großen Ketten die Ware üblicherweise auch ohne Bon zurück und erstatten den Kaufpreis an der Kasse oder an der Information. Viele Hersteller schreiben das in der Meldung ausdrücklich dazu.
- Rechtlich steht dahinter die Gewährleistung nach §§ 434 ff. BGB: ein Lebensmittel, vor dem amtlich gewarnt wird, ist mangelhaft. Der Anspruch richtet sich gegen den Händler, bei dem gekauft wurde, nicht gegen den Hersteller.
- Die leere oder angebrochene Packung mitnehmen. Charge und Datum darauf sind der praktische Nachweis, dass es die betroffene Ware ist.
Empfehlung im Originaltext
Empfehlung von DEPOT: Bitte verwende das Produkt nicht weiter! Du kannst das Produkt auch ohne Vorlage des Kassenbons in jeder DEPOT Filiale zurückgeben und erhältst den vollen Kaufpreis erstattet.
Quelle
- Veröffentlicht von
- lebensmittelwarnung.de (BVL und Bundesländer)
- Zuständig
- Bayern
- Originalmeldung
- www.lebensmittelwarnung.de/___lebensmittelwarnung.de/Meldungen/2026/01_J
Verbindlich ist der Text der Behörde. Warnlotse gibt ihn gekürzt wieder und ergänzt Hinweise zum Vorgehen.
Ähnliche Meldungen
-
RückrufRückstände
Rückruf: PW Sports Fitness Glove, Q4Life — Gesundheitsschädliche Substanz
PW Sports
Bedarfsgegenstände · bundesweit
-
RückrufRückstände
-
RückrufBrandgefahr
Rückruf: Bright Spark Portable Table Top Gas Cooker — Verbrennungen, Feuer
Bright Spark
Bedarfsgegenstände
-
RückrufBrandgefahr
-
RückrufRückstände
Rückruf: Vulcan Consulting Stretch Squad dehnbare Figur ein Stück, Stretch Squad Figuren vier… — Gesundheitsschädliche…
Vulcan Consulting · ein Stück, vier Stück
Bedarfsgegenstände · bundesweit
-
RückrufRückstände
Rückruf: Vulcan Consulting Stretcherz vierer Pack Electro Squad und Skull Squad — Gesundheitsschädliche Substanz
Vulcan Consulting · Viererpack
Bedarfsgegenstände · Baden-Württemberg, Bayern +5